01
Ich bin verheiratet. Mein Ehepartner darf automatisch alles für mich entscheiden
Das stimmt nur teilweise. Ehepartner haben unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Dieses ist zeitlich begrenzt und gilt nicht für sämtliche rechtlichen, finanziellen oder vermögensbezogenen Angelegenheiten.
Für Bankgeschäfte, Vertragsangelegenheiten oder die Verwaltung von Vermögen kann eine passende Vollmacht erforderlich sein.
02
Meine Kinder dürfen für mich entscheiden, wenn ich selbst nicht mehr kann
Auch erwachsene Kinder sind nicht automatisch umfassend bevollmächtigt. Ohne entsprechende Vollmacht kann gegebenenfalls ein gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig werden.
03
Meine Familie kümmert sich schon um alles
Was passiert, wenn Familienmitglieder unterschiedliche Vorstellungen haben? Oder wenn die Person, der Sie am meisten vertrauen, selbst verhindert ist?
Ohne klare Regelungen kann es zu Unsicherheiten und Verzögerungen kommen. Eine gut durchdachte Vollmacht kann festlegen, wer handeln darf und für welche Bereiche.
04
Wenn ich eine Vollmacht unterschrieben habe, ist automatisch alles geregelt
Nicht jede Vollmacht deckt automatisch alle gewünschten Angelegenheiten ab. Inhalt, Umfang und Form müssen zur persönlichen Situation passen. Auch Banken oder bestimmte Rechtsgeschäfte können besondere Anforderungen mit sich bringen.
Unser Tipp: Überlegen Sie frühzeitig, wem Sie vertrauen und wer Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln soll.
05
Eine Vollmacht brauche ich erst im hohen Alter
Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung kann Menschen in jedem Alter treffen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die Frage, ob Sie im Ernstfall selbst handlungsfähig sind.
